Mit dem Verkauf einer Immobilie geht immer auch eine Veränderung im Leben einher. Das gemeinsame Haus ist zu groß geworden oder es zieht Sie aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt. Um in dieser ungewohnten Situation nicht unvorbereitet zu sein, informieren wir Sie in diesem Beitrag über den Ablauf eines Immobilienverkaufs in Frankreich.
Zu Beginn Ihres Verkaufsvorhabens sollten Sie einen prüfenden Blick auf Ihre Immobilie werfen. Mögliche Schwachstellen lassen sich so erkennen und ausbessern, was sich positiv auf den Preis auswirken kann. Im Anschluss sollte eine Wertermittlung erfolgen, die die Basis für den Verkaufspreis legt. Zögern Sie bei diesen Schritten nicht von Anfang an einen Experten an Ihre Seite zu holen. Nur mit dem nötigen Fachwissen und einem geschulten Blick lassen sich sowohl Mängel erkennen als auch ein realistischer Preis festlegen.
Achten Sie bei der Wahl eines Maklers darauf, dass er über die Carte Professionelle verfügt. Nur mit diesem Gewerbeschein dürfen Makler in Frankreich tätig sein. Wir von der Deutsch Französischen Immobilienberatung sind im Besitz dieses Scheins und verfügen damit über die nötigen Voraussetzungen.
Im Laufe des Verkaufsprozesses werden verschiedene Dokumente benötigt, die Sie als Verkäufer beschaffen müssen. Beispielhafte Unterlagen, die für ein transparentes Exposé erforderlich sind, sind:
Auch müssen je nach Immobilie diverse Gutachten vorgelegt werden, die unter anderem über die Bausubstanz informieren. Welche Gutachten das genau sind, klären wir gerne für Sie.
Nach den Besichtigungen und anschließenden Preisverhandlungen folgt in Frankreich der Vorvertrag, der alle Informationen rund um die Immobilie und den Verkauf festhält. Für Sie als Verkäufer ist dies eine wichtige Absicherung, die sorgfältig erstellt werden sollte. Angaben, die im Vorvertrag nicht fehlen dürfen, sind:
Beachten Sie, dass der Vorvertrag und ggf. auch die Besichtigungen Französischkenntnisse erfordern, um sicher aufzutreten und stets über alle Abläufe informiert zu sein. Gerne stehen wir Ihnen als mehrsprachiger Makler in dieser Situation zur Seite.
Im Anschluss an den Vorvertrag wird meist vom Notar des Verkäufers der Hauptvertrag aufgesetzt, mit dessen Unterzeichnung die Immobilie an den neuen Eigentümer übergeht. Oft findet dies zeitgleich mit der Schlüsselübergabe statt. Den Verkaufspreis erhalten Sie in den meisten Fällen über den Notar. Berücksichtigen müssen Sie schließlich beim Verkauf die “Plus Value”-Steuer, die den Gewinn mit bis zu 36,4 % versteuert.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Immobilienverkauf in Frankreich in einem persönlichen Gespräch.